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Wartung nach BVA3

Die regelmäßige Überprüfung aller Elektrogeräte in Ihrem Betrieb nach BGVA3 (bisher VBG4 bzw. BGVA2) ist Pflicht.

Aber auch Privathaushalte sollten die regelmässige Überprüfung aller Elektrogeräte nicht ausser Acht lassen.

Grundsätzlich sind alle elektrisch betriebenen Geräte zu prüfen, die nicht fest am Netz, sondern mittels Stecker an einer Steckdose angeschlossen sind.

Nur so schützen Sie sich vor der Haftung bei Unfällen, verursacht durch defekte Elektrogeräte, und damit vor immensen wirtschaftlichen Schäden. Brandschutzversicherungen schliessen eine Haftung aus, wenn Ihre Betriebsstätte oder Teile davon, durch einen Brand zerstört werden, der von einem nicht geprüften Elektrogerät verursacht wurde!

Die Berufsgenossenschaften schliessen ebenfalls eine Haftung aus, wenn Personen durch ein solches ungeprüftes Gerät dauerhaft zu Schaden oder gar zu Tode kommen, und könne bei Verstössen gegen solche Unfallverhütungsvorschriften diese mit immensen Geldbusen ahnden.

Wir Führen die BGVA3-Prüfungen mit grösster Sorgfalt durch.

    * Fristenprüfung

    * Prüfung von Elektro-Klein- und Grossgeräten

    * Prüfung von ortsfesten Geräten

    * Prüfung von ortsveränderlichen Geräten